Radiohören wurde von der nationalsozialistischen Terrorregierung stark eingeschränkt. Mit Kriegsbeginn war es den Deutschen verboten, ausländische Sender zu hören - entsprechende rote Schildchen mit Warnhinweis wurde an allen Volksempfängern bei der Auslieferung angebracht.>>

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<<Die fanatisierten Bürger nahmen oft genug keinen Anstoß daran, sogar eigene Familienmitglieder zu denunzieren. Die Strafen waren drastisch - unter bestimmten Voraussetzungen konnte man sogar zum Tode verurteilt werden.

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