Radiohören wurde von der nationalsozialistischen Terrorregierung stark eingeschränkt. Mit Kriegsbeginn war es den Deutschen verboten, ausländische Sender zu hören - entsprechende rote Schildchen mit Warnhinweis wurde an allen Volksempfängern bei der Auslieferung angebracht.>>
<<Die fanatisierten Bürger nahmen oft genug keinen Anstoß daran, sogar eigene Familienmitglieder zu denunzieren. Die Strafen waren drastisch - unter bestimmten Voraussetzungen konnte man sogar zum Tode verurteilt werden.
Wenn Sie ein Tondokument zum Thema hören möchten drücken Sie bitte die Starttaste des Players!